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An alle Kollegen mit der Bitte um Beachtung...

 

Folgende Informationen kommen vom Arbeitsgeber:

 

Krankheitsfall

Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist für uns kein Beweis, denn wir sind der Meinung, wenn Sie in der Lage waren, Ihren Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

Todesfall in der Familie
Ist keine Entschuldigung. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun und jemand anders in einer untergeordneten Stellung kann genau so gut die nötigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den Spätnachmittag legen, geben wir Ihnen gern eine Stunde frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit auf dem laufenden.

Eigener Todesfall
Dabei dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie: a) zwei Wochen vorher Bescheid geben, damit wir eine neue Kraft für den Job anlernen können. b) wenn ein solcher Bescheid zwei Wochen vorher nicht möglich ist, rufen Sie vor 8.00 Uhr morgens an, damit eine Aushilfskraft engagiert werden kann. c) dies ist jedoch nur mit Unterschrift des behandelnden Arztes und Ihrer eigenen möglich. Liegen die beiden Unterschriften nicht vor, so wird die Fehlzeit von Ihrem Jahresurlaub abgezogen.

Urlaubsbewilligung (für eine Operation)
Diese Unsitte wird nicht länger geduldet. Wir möchten Sie dringend bitten, sich jeden Gedanken an eine Operation aus dem Kopf zu schlagen. Wir sind der Meinung, solange Sie bei uns angestellt sind, benötigen Sie alles, was Sie besitzen, und dürfen nichts davon entfernen lassen. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Abtrennen eines Teils von Ihnen verstieße gegen den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Arbeitsvertrag.

Silberne oder Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, sollten Sie froh sein, dass Sie zur Arbeit gehen können.

Geburtstag
Dass Sie geboren wurden ist sicherlich nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu Gewähren.

Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.

 

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Letzte Aktualisierung dieser Seite am: 30.05.2008, 19:06 Uhr
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