Welche Regeln gelten beim Parken im Parkhaus?

Update: Dienstag, 16. April Anzeige

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In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) den sogenannten fließenden und ruhenden Verkehr. Damit ist allgemein das Fahren in der Stadt sowie auf Landstraßen und Autobahnen gemeint. Zu ruhendem Verkehr kommt es auf öffentlichen Parkplätzen sowie in Parkhäusern. Da diese oft privat betrieben werden, können hier auch abweichende Regelungen gelten. Welche Besonderheiten gelten dabei für Parkhäuser?

Parkhaus

 

Die StVO gilt auch im Parkhaus

Auf allen öffentlich zugänglichen Verkehrsräumen gilt grundsätzlich die StVO. Ein Schild mit Hinweis auf die Gültigkeit der StVO im Parkhaus kann, muss aber nicht angebracht sein. Manche Parkhausbetreiber wollen sich auf diese Weise verdeutlichen, dass es sich nicht um einen rein privaten Parkbereich handelt, auf dem gänzlich andere Regeln gelten.

 

Angemessene Geschwindigkeit im Parkhaus

Streng genommen sieht die StVO kein Tempolimit in Parkhäusern vor. Das muss sie aber auch nicht, denn §1 mahnt zu vorsichtigem und rücksichtsvollem Fahren. Neben der erhöhten Vorsicht gilt auch eine permanente Bremsbereitschaft, schließlich muss jederzeit damit gerechnet werden, dass jemand rückwärts ausparkt oder entgegen der auf dem Boden eingezeichneten Pfeilrichtung unterwegs ist. Schrittgeschwindigkeit im Parkhaus gilt daher als angemessen – auch um zu vermeiden, dass die eigene Autoversicherung einen vermeidbaren Schaden regulieren muss.

 

Im Parkhaus gilt kein rechts vor links

Jeder Fahrschüler lernt, dass bei fehlender Beschilderung, die die Vorfahrt regelt, automatisch rechts vor links gilt – allerdings nur an Kreuzungen und Einmündungen. In Parkhäusern gilt das nur auf Wegen, die als Fahrspuren erkennbar sind. Andernfalls sind Autofahrer dazu angehalten, sich individuell zu verständigen, um Zusammenstöße zu vermeiden. Unmittelbar an markierten Parkflächen kann daher nicht auf die vermeintliche Vorfahrt gepocht werden.

 

Es gibt keine vorgegebene Fahrtrichtung

Während auf öffentlichen Straßen, sprich im fließenden Verkehr, die Fahrtrichtung eindeutig ausgewiesen ist, kann dies im Parkhaus manchmal etwas schwieriger werden. Zur leichteren Orientierung finden sich daher aufgemalte Pfeile auf dem Boden. Diese weisen den Weg zu weiteren Parkebenen oder zum Ausgang. Das bedeutet jedoch nicht, dass Parkhausnutzer diese auch benutzen müssen. Denn die Markierungen stellen lediglich eine Empfehlung dar. Gemäß dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme muss also auch mit Gegenverkehr gerechnet werden.

 

Das Parken auf Sonderparkplätzen

Frauen- sowie Mutter-Kind-Parkplätze befinden sich häufig in der Nähe des Ausgangs und sind damit für alle Parkplatzsuchenden sehr begehrt. Anders als Behindertenparkplätze sind diese nicht in der StVO verankert, weshalb auch alleinfahrende Männer ohne mitfahrende Kinder dort parken können, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen.

 

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Kommentare 1

Halteverbot030 Berlin (2024-04-15)
Es ist wichtig zu beachten, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch im Parkhaus gilt. Sicherheit und Regeltreue sind auch in geschlossenen Parkstrukturen unerlässlich.

 

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